Wenn eine Trägerschaft eine neue berufliche Grundbildung entwickeln will, arbeitet sie eng mit Bund und Kantonen zusammen. Für den Erlass einer beruflichen Grundbildung durch das SBFI muss die Arbeitsmarktfähigkeit der Absolventinnen oder Absolventen gewährleistet sein. Die Entwicklung einer neuen beruflichen Grundbildung ist an eine definierte Ablaufplanung geknüpft.
Die Trägerschaft einer neuen beruflichen Grundbildung vertritt die Branche gesamtschweizerisch.
Trägerschaft
Bei einer neuen beruflichen Grundbildung vertritt die Trägerschaft die Branche gesamtschweizerisch und die betroffenen Betriebe und Regionen sind in der Trägerschaft vertreten. Wenn sich das Tätigkeitsgebiet der neuen beruflichen Grundbildung mit bestehenden beruflichen Grundbildungen überschneidet, muss die Abgrenzung zur oder Beteiligung der entsprechenden Trägerschaft geprüft werden. Falls sich die Trägerschaften nicht einigen können, helfen die Dachorganisationen der Arbeitgeber und das SBFI mit den entsprechenden Organisationen der Arbeitswelt die Zusammenarbeit oder Abgrenzung zu klären.
Analyse
Bevor mit den Arbeiten für eine neue berufliche Grundbildung begonnen werden kann, müssen grundsätzliche Fragen geklärt sein:
- Wer übernimmt die Trägerschaft der neuen beruflichen Grundbildung?
- Ist sich die Trägerschaft der Verantwortung für eine berufliche Grundbildung bewusst und verfügt sie über die notwendigen Ressourcen?
- Ist das Berufsbild geklärt, entsprechen die Tätigkeiten und das Anforderungsniveau einer beruflichen Grundbildung? Sind die Tätigkeiten gegenüber der höheren Berufsbildung stufengerecht und abgestimmt?
- Ist der Bedarf des Arbeitsmarktes ausgewiesen, ist eine ausreichende Anzahl Betriebe bereit, die Absolventinnen und Absolventen anzustellen?
- Ist das Angebot an Lehrstellen sichergestellt, ist eine ausreichende Anzahl Betriebe bereit, Lehrstellen und Berufsbildnerinnen und Berufsbildner zur Verfügung zu stellen?
- Ist eine klare Abgrenzung der beruflichen Grundbildung zu anderen Berufen und Angeboten der höheren Berufsbildung gegeben und wird diese auch von berufsnahen Trägerschaften gestützt?
- Sind die Dauer der beruflichen Grundbildung (2-, 3- oder 4-jährige berufliche Grundbildung) und ist beispielsweise die Wahl von Schwerpunkten und Fachrichtungen gerechtfertigt?
- Besteht Entwicklungspotential zu bereits vorhandenen Weiterbildungsangeboten und Durchlässigkeit zur höheren Berufsbildung?
Planungssitzung
Spätestens nach Klärung der oben aufgeführten Fragen und Abklärungen nimmt die künftige Trägerschaft Kontakt mit dem SBFI auf und organisiert eine Planungssitzung. An dieser nehmen Vertreter und Vertreterinnen der Trägerschaft, der Kantone und des SBFI teil. Ziele der Planungssitzung sind eine erste Auslegeordnung und die Klärung der obengenannten Fragen. Es wird definiert, wo noch weitere Abklärung vor dem Einreichen des Vor-Ticket nötig sind.
Projektorganisation
Die künftige Trägerschaft stellt die Projektorganisation zusammen. Sie besteht aus der Projektleitung und der Steuergruppe. Die Projektleitung organisiert die Arbeiten und führt den Prozess der Berufsentwicklung. Die Steuergruppe stimmt die Bedürfnisse der Verbundpartner aufeinander ab. Sie muss verbundpartnerschaftlich und sprachregional angemessen zusammengesetzt sein und auch Vertreterinnen und Vertreter der einzelnen Lernorte umfassen. Für die Delegation der Vertreterinnen und Vertreter in die Steuergruppe sind die jeweiligen Verbundpartner verantwortlich.
Vor-Ticket Antrag
Sobald die Analyse abgeschlossen, die Planungssitzung durchgeführt und die Projektorganisation klar ist, reicht die Trägerschaft die Ergebnisse der Analyse sowie die Zusammenstellung der Gegenstände und Eckwerte des neuen Berufes und die diesbezügliche Stellungnahme der Verbundpartner im Antrag auf das Vor-Ticket beim SBFI ein. Mit dem Vor-Ticket beantragt die Trägerschaft zudem den Bundesbeitrag mittels finanzieller Pauschale.
Sollte mit den Entwicklungsarbeiten ein aussergewöhnlich hoher Aufwand verbunden sein, kann über die ordentliche Projektförderung beim SBFI ein Gesuch für eine individuelle Projektfinanzierung eingereicht werden.
Entscheid Vor-Ticket
Das SBFI teilt der Trägerschaft den Entscheid schriftlich mit und stellt die Abstimmung unter den Verbundpartnern sicher. Es behält sich vor, mit dem Vor-Ticket ein Vorbehalt zu nennen, welcher von der Trägerschaft in einer definierten Zeit zu klären ist.
Mit dem Erteilen des Vor-Tickets setzt das SBFI betroffene Bundesämter und Fachstellen über die bevorstehende Erarbeitung einer neuen beruflichen Grundbildung in Kenntnis. Das SECO und BAFU kontaktieren die Trägerschaft und beraten sie bei Bedarf zu Fragen zum Jugendarbeitsschutz sowie zur nachhaltigen Nutzung der natürlichen Ressourcen.
Neben der Information der Bundesämter wird im Auftrag des Bundes auch das Zentrum für Berufsentwicklung der eidgenössischen Hochschule für Berufsbildung (EHB) über die Erteilung des Vor-Tickets in Kenntnis gesetzt. Dieses kann die Trägerschaften bei den Umsetzungsarbeiten unterstützen.
Bei der Entwicklung einer neuen beruflichen Grundbildung gehen die Arbeiten mit dem Schritt Qualifikationsprofil weiter.