3.6 Umsetzung
Im letzten Schritt wird die berufliche Grundbildung in die Praxis überführt. Trägerschaften und Kantone entwickeln gemeinsam Umsetzungsinstrumente wie Ausbildungsprogramme und Lehrpläne. Schulungen und Informationsveranstaltungen sorgen dafür, dass alle Beteiligten gut vorbereitet sind. Die Kommission B&Q begleitet die Umsetzung und stellt sicher, dass die Qualität langfristig gesichert bleibt.


3.6.1 Unterstützung durch die EHB
Schweizerischer Gewerbeverband SGV
Die EHB unterstützt im Auftrag des Bundes die Trägerschaft und die Kantone in der Umsetzung.
Das Zentrum für Berufsentwicklung der EHB unterstützt im Auftrag des Bundes die Trägerschaft und die Kantone beim Erarbeiten der Umsetzungsinstrumente und der Umsetzung von neuen Bildungsverordnungen und Bildungsplänen. Es berät die Verantwortlichen der Trägerschaft und der Kantone und die Berufsbildungsverantwortlichen der drei Lernorte in allen Phasen der Umsetzung: Planung, Organisation, Moderation und Evaluation des Gesamtprozesses oder einzelner Abschnitte; Information der Verbundpartner, Konzeption von Schulungs-, Ausbildungs- und Qualifikationsinstrumenten. Das Grundangebot der EHB hinsichtlich Beratung wird im Rahmen der strategischen Ziele des Bundes finanziert und ist kostenlos. Allfällige weiterführende Arbeiten mit der EHB müssen jedoch separat vereinbart werden.
Es steht der Trägerschaft und Kantonen frei, bei den Umsetzungsarbeiten weiterhin auf eigene Kosten mit der berufspädagogischen Begleitung zusammenzuarbeiten, mit der sie das Qualifikationsprofil und den Bildungsplan erarbeitet hat.


3.6.2 Umsetzungsinstrumente
Schweizerischer Gewerbeverband SGV
Die Umsetzungsinstrumente werden der Kommission B&Q zur Stellungnahme unterbreitet.
Die erarbeiteten Umsetzungsinstrumente sind weitgehend verbindlich und konkretisieren das Vermitteln der Bildungsinhalten an den drei Lernorten und die Qualifikationsverfahren. Nach der Stellungnahme durch die Kommission B&Q führt die Trägerschaft die Instrumente zur Förderung der Qualität im Anhang des Bildungsplans auf.
Die Ausführungsbestimmungen zum Qualifikationsverfahren mit Abschlussprüfung konkretisieren die Abschlussprüfung und werden durch die die Trägerschaft in Zusammenarbeit mit den Kantonen erstellt. Das SBFI stellt dafür eine Vorlage zur Verfügung:
Die folgenden Instrumente werden je nach Zuständigkeit des jeweiligen Lernorts entweder von der Trägerschaft oder von den Kantonen ausgearbeitet. Da die Lernortkooperation von zentraler Bedeutung ist, erfolgt die Abstimmung zwischen den Trägerschaften und den Kantonen in enger Zusammenarbeit.
- Das Ausbildungsprogramm für die Lehrbetriebe definiert das Umsetzen der Ausbildung in den Lehrbetrieben.
- Der Lehrplan für die Berufsfachschulen gibt den Rahmen für die Berufsfachschulen und deren Schullehrpläne vor.
- Das Ausbildungsprogramm für die überbetrieblichen Kurse definiert die Umsetzung in den überbetrieblichen Kursen.
- Das Umsetzungskonzept für die Berufsmaturität während einer beruflichen Grundbildung (BM 1) definiert, wie die Umsetzung der Berufsmaturität parallel zum berufskundlichen Unterricht erfolgen soll.
Je nach Bedarf erarbeiten die Trägerschaft und Kantone weitere Umsetzungsdokumente.


3.6.3 Information und Ausbildung
Schweizerischer Gewerbeverband SGV
Das Informations- und Ausbildungskonzept ist die Grundlage für das bekannt machen der Bildungserlasse und Umsetzungsinstrumente.
Grundlage für die Information und Ausbildung der Berufsbildungsverantwortlichen ist das Informations- und Ausbildungskonzept. Bei der Umsetzung des Konzeptes arbeiten die Beauftragten der Trägerschaft eng mit den Kantonen zusammen. Die Bildungserlasse und Umsetzungsinstrumente sollen den Berufsbildungsverantwortlichen an Workshops, Informationsveranstaltungen oder Schulungen vorgestellt und eingeführt werden. Diese Information und Ausbildung sind nötig, um die an der Bildung Beteiligten auf den neuesten Stand zu bringen und sicherzustellen, dass die Bildung in einer guten Qualität erfolgt.


3.6.4 Einstufung in den Nationalen Qualifikationsrahmen für Abschlüsse der Berufsbildung
Schweizerischer Gewerbeverband SGV
Nach einer Revision muss geprüft werden, ob die Einstufung im Nationalen Qualifikationsrahmen für Abschlüsse der Berufsbildung (NQR BB) weiterhin angemessen ist und die Zeugniserläuterungen noch aktuell sind. Ziel ist es, die internationale Sichtbarkeit des Abschlusses zu erhöhen und den Absolventinnen und Absolventen den Einstieg in den internationalen Arbeitsmarkt zu erleichtern.


3.6.5 Empfehlung zur Anrechnung von Bildungsleistungen
Schweizerischer Gewerbeverband SGV
Für die Anrechnung von Bildungsleistungen kann die Trägerschaft Empfehlungen erstellen. Darin beschreibt sie, wie Branchenkurse oder Weiterbildungen an eine berufliche Grundbildung angerechnet werden können. Die Empfehlung bilden eine Grundlage für Entscheide durch die für die Anrechnung von Bildungsleistungen zuständigen Stellen.


3.6.6 Laufende Arbeiten der Kommission B&Q
Schweizerischer Gewerbeverband SGV
In jeder Bildungsverordnung sind im Abschnitt «Qualitätsentwicklung und Organisation» die verbundpartnerschaftliche Zusammensetzung und die Aufgaben der Kommission B&Q für die jeweilige berufliche Grundbildung beschrieben und festgelegt.
Die Kommission B&Q überprüft die Bildungsverordnung und den Bildungsplan alle fünf Jahre auf wirtschaftliche, ökologische, gesellschaftliche, technologische und didaktische Entwicklungen wie auch auf neue rechtliche Rahmenbedingungen. Der Start der 5-Jahres-Überprüfung richtet sich nach den Bedürfnissen der jeweiligen beruflichen Grundbildung und der Trägerschaft und kann in Absprache mit den Verbundpartnern zeitlich flexibel gestaltet werden. Eine der daraus abgeleiteten Massnahmen kann die Weiterentwicklung des Berufs sein.