3.5 Erlass und Prüfung
Nach der Anhörung folgt der offizielle Erlass der Bildungsverordnung durch das SBFI sowie die Prüfung und Genehmigung des Bildungsplans. Die Dokumente werden in den drei Amtssprachen veröffentlicht und bilden die verbindliche Grundlage für die Umsetzung. Damit ist der rechtliche Rahmen für die neue oder überarbeitete berufliche Grundbildung vollständig geschaffen.


3.5.1 Durch die Trägerschaft einzureichende Unterlagen
Schweizerischer Gewerbeverband SGV
Damit die rechtzeitige Implementierung gewährleistet und genügend Zeit für das Erarbeiten der Umsetzungsinstrumente und Lehrmitteln gegeben ist, sollten Bildungsverordnung und Bildungsplan spätestens im September des Jahres vor der Inkraftsetzung erlassen bzw. geprüft sein.
Die Trägerschaft reicht dem SBFI den Bildungsplan zweifach in einer der drei Amtssprachen im Original ein. Dieser enthält zudem die rechtsgültigen Unterschriften aller an der Trägerschaft beteiligten OdA.


3.5.2 Erlass und Prüfung durch das SBFI
Schweizerischer Gewerbeverband SGV
Das SBFI prüft den Bildungsplan und erlässt die Bildungsverordnung. Anschliessend informiert es die kantonalen Berufsbildungsämter und die interessierten Kreise mit einem offiziellen Schreiben zur Inkraftsetzung.
Das Erlassdatum für die Bildungsverordnung und das Prüfungsdatum für den Bildungsplan sind identisch und werden vom SBFI festgelegt. Die Trägerschaft erhält einen vom SBFI geprüften Bildungsplan zurück und ergänzt die Daten in den elektronischen Unterlagen.


3.5.3 Veröffentlichung
Schweizerischer Gewerbeverband SGV
Die Bildungsverordnungen werden in der Amtlichen Sammlung des Bundesrechts (AS) in allen drei Amtssprachen publiziert. Über das Berufsverzeichnis des SBFI und die systemische Rechtssammlung (SR) kann direkt auf die in Kraft getretenen Verordnungstexte zugegriffen werden. Im Berufsverzeichnis des SBFI werden nebst Bildungsverordnung auch der Bildungsplan und weitere grundlegende Dokumente aufgeschaltet oder verlinkt.
Fedlex – Die Publikationsplattform des Bundesrechts
Die Trägerschaft schaltet den Bildungsplan in einem öffentlich zugänglichen Bereich auf ihrer Webseite in allen drei Amtssprachen auf und verweist mit einem Link auf die Bildungsverordnung im Berufsverzeichnis des SBFI oder der SR.