Die drei Verbundpartner nehmen die Verantwortung für Berufsentwicklung und Ausbildungsqualität gemeinsam wahr. Sie fördern in ihrem Zuständigkeitsbereich die verbundpartnerschaftliche Grundhaltung der Akteurinnen und Akteure und bilanzieren ihre Zusammenarbeit regelmässig.

Die Kommission B&Q hat eine beratende Funktion gegenüber der Trägerschaft.

Kommissionen für Berufsentwicklung und Qualität

Die Kommissionen für Berufsentwicklung und Qualität (Kommission B&Q) haben eine beratende Funktion gegenüber der Trägerschaft. Die Zusammensetzung und die konkreten Aufgaben einer Kommission sind in der berufsspezifischen Bildungsverordnung festgelegt, dabei sind die drei Verbundpartner gemäss Bildungsverordnung vertreten:

  • Trägerschaft: Die Trägerschaft definiert ihre Vertretung selbst. Dabei achtet sie darauf, dass die Geschlechter, Sprachregionen, allfällige Fachrichtungen oder Schwerpunkte und andere relevante Gruppen angemessen vertreten sind. 
  • Kantone: Die Kantone sowie die Berufsfachschulen delegieren mindestens eine Vertretung, welche die Interessen aller Kantone repräsentiert.
  • Bund: Der Bund ist mit mindestens einer Person vertreten.

Die Kommissionen B&Q beobachten Entwicklungen, die Anpassungen an den Bildungserlassen und Umsetzungsinstrumenten einer beruflichen Grundbildung erfordern. Sie überprüfen die Bildungsverordnung und den Bildungsplan sowie deren Umsetzung regelmässig und empfehlen notwendige Anpassungen bei der Trägerschaft. Sie nehmen zudem Stellung zu den Instrumenten zum Sicherstellen und Umsetzen der beruflichen Grundbildung sowie zur Förderung der Qualität.

Der Konsens der drei Verbundpartner wird angestrebt.

Konsens in der Berufsentwicklung

In den Kommissionen B&Q wird der Konsens der drei Verbundpartner angestrebt. Es ist daher entscheidend, dass die delegierten Personen vor der Sitzung ihre Positionen, Haltungen und das Verhandlungsmandat klären und sie diese in den Kommissionen B&Q vertreten. Bei den Diskussionen innerhalb der Kommissionen B&Q werden die Argumente aller Verbundpartner angehört und berücksichtigt. Die Entscheide werden dokumentiert und von allen getragen. Unklare Punkte werden benannt und anschliessend abgeklärt. 

Wird kein Konsens gefunden, eskalieren die Vertreterinnen und Vertreter der Verbundpartner in Absprache mit den Kommissionen B&Q zu den delegierenden Organisationen. Sollte erneut kein Konsens gefunden werden, wird das SBFI nach Anhörung und Berücksichtigung des Gesamtnutzens einen Entscheid treffen.