Nach der Anhörung folgt der offizielle Erlass der Bildungsverordnung durch das SBFI sowie die Prüfung und Genehmigung des Bildungsplans. Die Dokumente werden in den drei Amtssprachen veröffentlicht und bilden die verbindliche Grundlage für die Umsetzung. Damit ist der rechtliche Rahmen für die neue oder überarbeitete berufliche Grundbildung vollständig geschaffen.