Qualifikationsverfahren ist der Oberbegriff für alle Verfahren, mit denen festgestellt wird, ob eine Person über die in den entsprechenden Bildungsverordnungen festgelegten Handlungskompetenzen verfügt. Die Bildungsverordnung regelt die Zulassung zu den Qualifikationsverfahren sowie das Qualifikationsverfahren mit Abschlussprüfung. Andere Qualifikationsverfahren können vom SBFI anerkannt werden.

Qualifikationsverfahren mit Abschlussprüfung

Das Qualifikationsverfahren mit Abschlussprüfung wird in der jeweiligen Bildungsverordnung geregelt. Es stellt fest, ob die lernende Person über die geforderten beruflichen Handlungskompetenzen sowie über die grundlegende Allgemeinbildung verfügt. Die Verbundpartner haben sich auf Grundsätze und Empfehlungen zu den Qualifikationsverfahren mit Abschlussprüfung geeinigt.

Qualifikationsverfahren mit Abschlussprüfung

Andere Qualifikationsverfahren

Abschlüsse der beruflichen Grundbildung können durch weitere gleichwertige Qualifikationsverfahren erworben werden. Diese sogenannten «anderen Qualifikationsverfahren» müssen vom SBFI anerkannt sein. Zu diesen anderen Qualifikationsverfahren werden erwachsene Personen zugelassen, die die erforderlichen Handlungskompetenzen einer beruflichen Grundbildung ausserhalb eines geregelten Bildungsgangs erworben haben.

In fast allen Verordnungen über die beruflichen Grundbildungen hat das SBFI bereits ein anderes Qualifikationsverfahren für erwachsene Personen geregelt. Weitere anerkannte Formen sind das Qualifikationsverfahren mit Validierung von Bildungsleistungen oder mit aufgeteilter Prüfung.

Andere Qualifikationsverfahren