In jeder Bildungsverordnung sind im Abschnitt «Qualitätsentwicklung und Organisation» die verbundpartnerschaftliche Zusammensetzung und die Aufgaben der Kommission B&Q für die jeweilige berufliche Grundbildung beschrieben und festgelegt.
Die Kommission B&Q überprüft die Bildungsverordnung und den Bildungsplan alle fünf Jahre auf wirtschaftliche, ökologische, gesellschaftliche, technologische und didaktische Entwicklungen wie auch auf neue rechtliche Rahmenbedingungen. Der Start der 5-Jahres-Überprüfung richtet sich nach den Bedürfnissen der jeweiligen beruflichen Grundbildung und der Trägerschaft und kann in Absprache mit den Verbundpartnern zeitlich flexibel gestaltet werden. Eine der daraus abgeleiteten Massnahmen kann die Weiterentwicklung des Berufs sein.