Die Anhörung durch die Trägerschaft in der Branche stellt die Akzeptanz bei den Unternehmen sicher.

Die Trägerschaft stellt den relevanten Akteuren, den Lehrbetrieben und den überbetrieblichen Kurszentren im Berufsfeld die Entwürfe der Bildungsverordnung und des Bildungsplans zur Anhörung zu. Dies dient insbesondere der Sicherstellung der Akzeptanz bei den Unternehmen. Dabei sind alle Regionen miteinzubeziehen. Je nach Umfang der vorgenommenen Anpassungen dauert die Anhörung durch die Trägerschaft 1–3 Monate.