Die Anhörung durch die Trägerschaft in der Branche stellt die Akzeptanz bei den Unternehmen sicher.

Die Trägerschaft stellt den relevanten Akteuren, den Lehrbetrieben und den überbetrieblichen Kurszentren im Berufsfeld die Entwürfe der Bildungsverordnung und des Bildungsplans zur Anhörung zu. Dies dient insbesondere der Sicherstellung der Akzeptanz bei den Unternehmen. Dabei sind alle Regionen miteinzubeziehen. Je nach Umfang der vorgenommenen Anpassungen dauert die Anhörung durch die Trägerschaft 1–3 Monate.

Kantone
Ergänzungen und Dokumente der Schweizerischen Berufsbildungsämterkonferenz (SBBK)

Die Anhörung durch die Trägerschaft betrifft die Berufsfachschulen nicht, weil diese in der 5-Jahres-Überprüfung durch die Kantonsumfrage abgeholt wurden und im Rahmen der nationalen Anhörung über ihre Kantone nochmals einbezogen werden. Die Vertreterinnen und Vertreter der Berufsfachschulen bringen ihre Anliegen zudem laufend in den Berufsentwicklungsprozess ein.