Die vom SBFI organisierte Anhörung gewährleistet die Mitsprache der Kantone und der interessierten Kreise.

Nach dem positiven Ticketentscheid führt das SBFI bei den Kantonen und interessierten Kreisen eine Anhörung durch. Je nach Relevanz der Änderungen der Revision dauert die Anhörung 1-3 Monate, bei einer neuen beruflichen Grundbildung in jedem Fall drei Monate.

Das SBFI informiert mit einem Kreisschreiben über die Dauer und die spezifischen Inhalte der Anhörung. Die Anhörungsunterlagen sowie das Formular für die Stellungnahmen werden auf der Webseite des SBFI aufgeschaltet.

Anhörungen zu Verordnungen der beruflichen Grundbildung

Kantone
Ergänzungen und Dokumente der Schweizerischen Berufsbildungsämterkonferenz (SBBK)

Dachorganisationen der Arbeitswelt
Schweizerischer Arbeitgeberverband SAV
Schweizerischer Gewerbeverband SGV