Die vom SBFI organisierte Anhörung gewährleistet die Mitsprache der Kantone und der interessierten Kreise.
Nach dem positiven Ticketentscheid führt das SBFI bei den Kantonen und interessierten Kreisen eine Anhörung durch. Je nach Relevanz der Änderungen der Revision dauert die Anhörung 1-3 Monate, bei einer neuen beruflichen Grundbildung in jedem Fall drei Monate.
Das SBFI informiert mit einem Kreisschreiben über die Dauer und die spezifischen Inhalte der Anhörung. Die Anhörungsunterlagen sowie das Formular für die Stellungnahmen werden auf der Webseite des SBFI aufgeschaltet.
Die SBBK-Kommission Berufsentwicklung erstellt eine Anhörungsempfehlung für die Kantone, die sie für sich aufnehmen oder ergänzen können. Die Anhörungsempfehlung dient auch dazu, die Kantone über die Revision und deren Neuerungen zu informieren. Zudem zeigt sie die noch offenen Stolpersteine auf, die im Rahmen der Bereinigungssitzung geklärt werden müssen.
Schweizerischer Gewerbeverband SGV