Die Lernenden, die Berufsbildungsverantwortlichen der drei Lernorten sowie die Prüfungsexpertinnen und -experten orientieren sich an den Handlungskompetenzen. Diese sind in der jeweiligen Bildungsverordnung festgelegt. Sie ermöglichen die Vergleichbarkeit und damit die Anerkennung andernorts erworbener Kompetenzen und fördern so Mobilität und Wettbewerbsfähigkeit. 

In der Berufspädagogik existieren vielfältige Umschreibungen und Definitionen des Begriffs Handlungskompetenz. Was jedoch alle gemeinsam haben: Die Handlungskompetenz wird als ein ganzheitliches Handlungsrepertoire und als Disposition einer Person verstanden, in unterschiedlichen Situationen selbstorganisiert zu handeln. Für die berufliche Grundbildung kann entsprechend folgende Definition verwendet werden:

«Eine Handlungskompetenz entspricht einem ganzheitlichen Handlungsrepertoire, das erforderlich ist, um berufliche Aufgaben und Tätigkeiten eigeninitiativ, zielorientiert, fachgerecht und flexibel auszuführen.»

Die Handlungskompetenzen stimmen mit den auf dem Arbeitsmarkt erwarteten Kompetenzen überein.

Welche Handlungskompetenzen von ausgebildeten Berufsleuten auf dem Arbeitsmarkt erwartet werden, wird in der Bildungsverordnung festgehalten. In den Bildungsplänen werden die Handlungskompetenzen mit verschiedenen berufspädagogischen Modellen operationalisiert und die Bildungsinhalte der jeweiligen Lernorte definiert. Die Bildungsinhalte der einzelnen Lernorte bauen das erforderliche Handlungsrepertoire auf, das für jede Handlungskompetenz erforderlich ist. Die so beschriebenen Handlungskompetenzen bieten den verschiedenen Anspruchsgruppen eine Orientierungshilfe und legen fest, was am Ende der beruflichen Grundbildung erreicht werden soll:

  • Für die Lernenden beschreiben die Handlungskompetenzen berufliche Alltagssituationen, die sie bis am Ende einer beruflichen Grundbildung bewältigen sollen,
  • für die Berufsbildungsverantwortlichen der jeweiligen Lernorte bilden die Handlungskompetenzen mit den zugeordneten Bildungsinhalten der jeweiligen Lernorte die Grundlage für die Planung der Bildung in beruflicher Praxis und die Koordination zwischen den Lernorten, und
  • für Prüfungsexpertinnen und -experten beschreiben die Handlungskompetenzen, was in den Qualifikationsverfahren maximal geprüft werden darf.