Nach der Anhörung der Trägerschaft bereinigt die Kommission B&Q oder die Steuergruppe der Trägerschaft die Entwürfe der Bildungsverordnung und des Bildungsplans. Kann sich die Kommission B&Q oder die Steuergruppe nicht einigen, werden die delegierenden Organisationen für die Klärung beigezogen. Ziel dieses Schrittes ist es, eine Einigung zu erreichen.
Die Kommission B&Q oder die Steuergruppe der Trägerschaft verabschiedet zusätzlich das Informations- und Ausbildungskonzept, in dem die Schulungs- und Informationsmassnahmen für die Berufsbildungsverantwortlichen aller Lernorte festgehalten sind.