Nach der Anhörung der Trägerschaft bereinigt die Kommission B&Q oder die Steuergruppe der Trägerschaft die Entwürfe der Bildungsverordnung und des Bildungsplans. Kann sich die Kommission B&Q oder die Steuergruppe nicht einigen, werden die delegierenden Organisationen für die Klärung beigezogen. Ziel dieses Schrittes ist es, eine Einigung zu erreichen.
Die Kommission B&Q oder die Steuergruppe der Trägerschaft verabschiedet zusätzlich das Informations- und Ausbildungskonzept, in dem die Schulungs- und Informationsmassnahmen für die Berufsbildungsverantwortlichen aller Lernorte festgehalten sind.
Für die Organisation und Finanzierung der Informationsveranstaltungen im Rahmen von Revisionen koordinieren sich die Trägerschaft und die Kantone, allenfalls mit Einbezug der EHB für die Durchführung der «journées de lancement» in der lateinischen Schweiz.