Das SBFI prüft den Bildungsplan und erlässt die Bildungsverordnung. Anschliessend informiert es die kantonalen Berufsbildungsämter und die interessierten Kreise mit einem offiziellen Schreiben zur Inkraftsetzung.

Das Erlassdatum für die Bildungsverordnung und das Prüfungsdatum für den Bildungsplan sind identisch und werden vom SBFI festgelegt. Die Trägerschaft erhält einen vom SBFI geprüften Bildungsplan zurück und ergänzt die Daten in den elektronischen Unterlagen.