Bei der Entwicklung des Qualifikationsprofils ist eine berufspädagogische Begleitung beizuziehen.

Die Entwicklung eines Qualifikationsprofils ist eine anspruchsvolle Aufgabe. Sie verlangt sehr gute Kenntnisse des Berufs, der aktuellen Entwicklungen und ein hohes Geschick im Formulieren des Berufsbilds und der Handlungskompetenzen. Aus diesem Grund empfiehlt das SBFI den Trägerschaften, ab dieser Phase eine berufspädagogische Begleitung beizuziehen

Ein Qualifikationsprofil wird in folgenden Schritten entwickelt:

  • Berufliche Handlungen oder Situationen sammeln und gruppieren.
  • Zukunftsfähigkeit des Berufs berücksichtigen: Die berufliche Grundbildung soll auch in Zukunft Bestand haben. Aus diesem Grund sind Zukunftsaussichten und aktuelle Tendenzen zu berücksichtigen.
  • Berufsbild erstellen: Anhand der Situationen wird das Berufsbild erstellt und die zentralen Elemente des Berufs beschrieben.
  • Handlungskompetenzen formulieren: Die gewählten Handlungskompetenzen sind von zentraler Bedeutung. 

Der Entwurf des Qualifikationsprofil wird durch das SBFI geprüft und freigegeben.

Das Qualifikationsprofil spielt eine zentrale Rolle bei der Entwicklung der Bildungserlasse. Aus diesem Grund prüft das SBFI den Entwurf des Qualifikationsprofils sorgfältig und gibt es dann frei, wenn es festgelegten Kriterien entspricht. Anschliessend verabschiedet die Kommission B&Q das Qualifikationsprofil für die weiteren Entwicklungsarbeiten. Dies bietet der Trägerschaft die notwendige Planungssicherheit. Durch diese Vorgehensweise werden Überschneidungen und Gemeinsamkeiten mit anderen Berufen frühzeitig erkannt und die Ausrichtung der weiteren Arbeiten wird klar definiert. Die Arbeiten am Bildungsplan dürfen erst nach Genehmigung durch das SBFI gestartet werden. Während der weiteren Arbeit an der Bildungsverordnung und des Bildungsplans kann das Qualifikationsprofil bei Bedarf weiter verfeinert oder an neue Anforderungen angepasst werden. 

Das Qualifikationsprofil ist in der Bildungsverordnung verankert.

Das Qualifikationsprofil mit Berufsbild sowie die Handlungskompetenzbereiche und die Handlungskompetenzen werden in der Bildungsverordnung verankert. 

Die detaillierte Ausführung des Anforderungsniveaus erfolgt im Bildungsplan mit den Handlungskompetenzen und der Definition der Bildungsinhalten je Lernort.