Für die Anrechnung von Bildungsleistungen kann die Trägerschaft Empfehlungen erstellen. Darin beschreibt sie, wie Branchenkurse oder Weiterbildungen an eine berufliche Grundbildung angerechnet werden können. Die Empfehlung bilden eine Grundlage für Entscheide durch die für die Anrechnung von Bildungsleistungen zuständigen Stellen.