Die Umsetzungsinstrumente werden der Kommission B&Q zur Stellungnahme unterbreitet.

Die erarbeiteten Umsetzungsinstrumente sind weitgehend verbindlich und konkretisieren das Vermitteln der Bildungsinhalten an den drei Lernorten und die Qualifikationsverfahren. Nach der Stellungnahme durch die Kommission B&Q führt die Trägerschaft die Instrumente zur Förderung der Qualität im Anhang des Bildungsplans auf.

Die Ausführungsbestimmungen zum Qualifikationsverfahren mit Abschlussprüfung konkretisieren die Abschlussprüfung und werden durch die die Trägerschaft in Zusammenarbeit mit den Kantonen erstellt. Das SBFI stellt dafür eine Vorlage zur Verfügung:

Die folgenden Instrumente werden je nach Zuständigkeit des jeweiligen Lernorts entweder von der Trägerschaft oder von den Kantonen ausgearbeitet. Da die Lernortkooperation von zentraler Bedeutung ist, erfolgt die Abstimmung zwischen den Trägerschaften und den Kantonen in enger Zusammenarbeit.

  • Das Ausbildungsprogramm für die Lehrbetriebe definiert das Umsetzen der Ausbildung in den Lehrbetrieben. 
  • Der Lehrplan für die Berufsfachschulen gibt den Rahmen für die Berufsfachschulen und deren Schullehrpläne vor. 
  • Das Ausbildungsprogramm für die überbetrieblichen Kurse definiert die Umsetzung in den überbetrieblichen Kursen.
  • Das Umsetzungskonzept für die Berufsmaturität während einer beruflichen Grundbildung (BM 1) definiert, wie die Umsetzung der Berufsmaturität parallel zum berufskundlichen Unterricht erfolgen soll.

Je nach Bedarf erarbeiten die Trägerschaft und Kantone weitere Umsetzungsdokumente.