Damit die rechtzeitige Implementierung gewährleistet und genügend Zeit für das Erarbeiten der Umsetzungsinstrumente und Lehrmitteln gegeben ist, sollten Bildungsverordnung und Bildungsplan spätestens im September des Jahres vor der Inkraftsetzung erlassen bzw. geprüft sein.
Die Trägerschaft reicht dem SBFI den Bildungsplan zweifach in einer der drei Amtssprachen im Original ein. Dieser enthält zudem die rechtsgültigen Unterschriften aller an der Trägerschaft beteiligten OdA.
Für die Kantone ist es wichtig, dass die Bildungserlasse frühzeitig vorliegen, damit in der Implementierungsphase genügend Zeit vorhanden ist, die Schulungen der verschiedenen Bildungsakteurinnen und -akteure vorzunehmen und die Umsetzungsinstrumente für den Vollzug zu erarbeiten.