Der Bildungsplan wird durch die Trägerschaft erstellt.
Für das Erstellen des Bildungsplanes ist die Trägerschaft verantwortlich, sie arbeitet dabei mit den Kantonen zusammen. Die Kantone sind für den Lernort Berufsfachschule zuständig und übernehmen die Aufsicht über die Lernorte Lehrbetrieb und überbetriebliche Kurse. Der Bildungsplan wird auf Antrag der Trägerschaft vom SBFI geprüft.
Der Bildungsplan konkretisiert als Instrument zur Förderung der Qualität der beruflichen Grundbildung die von den Lernenden bis zum Abschluss der Ausbildung zu erwerbenden Handlungskompetenzen und der Bildungsinhalte je Lernort. Er unterstützt die Berufsbildungsverantwortlichen an allen drei Lernorten beim Planen, Durchführen und beim Überprüfen der Ausbildung und dient den Lernenden als Orientierung während ihrer Ausbildung.
Leitvorlage Bildungsplan
Das SBFI stellt für die drei Amtssprachen je eine Leitvorlage Bildungsplan zur Verfügung, diese dienen als Arbeits- und Orientierungshilfe. Ein Bildungsplan weist folgende Struktur auf:
- Einleitung: Erläuterungen zur Handhabung des Bildungsplans, zur Kompetenzorientierung und zur Zusammenarbeit der Lernorte
- Berufspädagogische Grundlagen
- Qualifikationsprofil: Berufsbild, Anforderungsniveau und Übersicht über die Handlungskompetenzen
- Handlungskompetenzbereiche, Handlungskompetenzen und Bildungsinhalte je Lernort: Berufsfachschule, Lehrbetrieb, überbetrieblicher Kurs
- Erstellung
- Anhänge zum Bildungsplan: Anhang 1 enthält das Verzeichnis der Instrumente zur Sicherstellung der Umsetzung sowie der Förderung der Qualität der jeweiligen beruflichen Grundbildung. Anhang 2 enthält Angaben zu den begleitenden Massnahmen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes.
Totalrevision mit Leitvorlage
Bei einer Totalrevision einer Bildungsverordnung wird jeweils auch der Bildungsplan revidiert. Inhalt und Struktur der Leitvorlage des Bildungsplans sind mit dem Leittext der Bildungsverordnung abgestimmt.
Teilrevision
Wenn keine wesentlichen Änderungen vorgenommen werden, wird der Bildungsplan teilrevidiert. Die Anpassungen sind auf dem Titelblatt und in Fussnoten nach gesetzestechnischen Vorgaben vorzunehmen. Eine Auflistung der vorgenommenen Änderungen fasst diese zusammen. Die Änderung muss nach der Anhörung durch das SBFI geprüft werden.
Das Übersetzen des Bildungsplans ist in der Verantwortung der Trägerschaft.
Übersetzungen Bildungsplan
Die Trägerschaft ist für das Übersetzen des Bildungsplanes verantwortlich. Sie sorgt dafür, dass der Bildungsplan in die drei Amtssprachen in einer guten Qualität übersetzt wird. Der Bildungsplan wird vom SBFI geprüft. Die Übersetzung erfolgt in enger Zusammenarbeit mit dem Übersetzungsdienst des SBFI, der für die Übersetzung der Bildungsverordnungen zuständig ist.