Das SBFI kann andere Qualifikationsverfahren anerkennen.
In der Bildungsverordnung wird das Qualifikationsverfahren mit Abschlussprüfung geregelt. Dieses regelt das Qualifikationsverfahren für Personen mit Lehrvertrag. Zum Qualifikationsverfahren mit Abschlussprüfung werden auch Personen ausserhalb eines geregelten Bildungsgangs zugelassen, welche die geforderten Qualifikationen erworben haben, und die Zulassungsbedingungen der Bildungsverordnung erfüllen. Für sie gelten jedoch andere Bestehensregeln, da sie keine Erfahrungsnote mitbringen.
Falls in der entsprechenden beruflichen Grundbildung weitere andere Qualifikationsverfahren wie zum Beispiel die Validierung von Bildungsleistungen oder eine aufgeteilte Prüfung zur Anwendung kommen soll, ist dieses andere Qualifikationsverfahren durch die Trägerschaft oder auch Kanton zu regeln und durch das SBFI anerkennen zu lassen. Wichtig ist, dass das andere Qualifikationsverfahren den Bedürfnissen der Wirtschaft, den Anforderungen der rechtlichen Grundlagen und der Umsetzung in den Kantonen genügt.