Qualifikationsverfahren ist der Oberbegriff für alle Verfahren, mit denen festgestellt wird, ob eine Person über die in den entsprechenden Bildungsverordnungen festgelegten Handlungskompetenzen verfügt. Die Bildungsverordnung regelt die Zulassung zu den Qualifikationsverfahren sowie das Qualifikationsverfahren mit Abschlussprüfung. Andere Qualifikationsverfahren können vom SBFI anerkannt werden.

Qualifikationsverfahren mit Abschlussprüfung

Das Qualifikationsverfahren mit Abschlussprüfung wird in der jeweiligen Bildungsverordnung geregelt. Es stellt fest, ob die lernende Person über die geforderten beruflichen Handlungskompetenzen sowie über die grundlegende Allgemeinbildung verfügt. Die Verbundpartner haben sich auf Grundsätze und Empfehlungen zu den Qualifikationsverfahren mit Abschlussprüfung geeinigt.

Zum Qualifikationsverfahren mit Abschlussprüfung werden auchPersonen ausserhalb eines geregelten Bildungsgangs zugelassen, welche die geforderten Qualifikationen erworben haben, und die Zulassungsbedingungen der Bildungsverordnung erfüllen. Für sie gelten jedoch andere Bestehensregeln, da sie keine Erfahrungsnote mitbringen.

Andere Qualifikationsverfahren

Abschlüsse der beruflichen Grundbildung können durch weitere gleichwertige Qualifikationsverfahren erworben werden. Diese sogenannten «anderen Qualifikationsverfahren» müssen vom SBFI anerkannt sein. Bekannte anerkannte Formen sind das Qualifikationsverfahren mit Validierung von Bildungsleistungen oder mit aufgeteilter Prüfung. Diese «anderen Qualifikationsverfahren» werden in der Regel ausserhalb der Bildungsverordnungen definiert.