Die Berufsmatura hat das Ziel, schulisch begabte Talente zu fördern, die Attraktivität der Berufsbildung zu stärken und die Durchlässigkeit im Bildungssystem zu erhöhen. Die Berufsmaturität ist ein Sprungbrett für die Karriere der Absolvierenden, leistet einen wichtigen Beitrag zur Deckung des Bedarfs an hochqualifizierten Fachkräften und steigert die Attraktivität der Unternehmen für Lernende. Daher ist der Besuch der Berufsmaturität im Berufsentwicklungsprozess zu berücksichtigen.

Inhaberinnen und Inhaber eines eidgenössischen Berufsmaturitätszeugnisses verfügen über eine doppelte Qualifikation: Sie besitzen ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis und sind dank der erworbenen erweiterten Allgemeinbildung berechtigt, ein Fachhochschulstudium aufzunehmen. Dies im Hinblick auf die Übernahme von anspruchsvollen Aufgaben in der Wirtschaft und Gesellschaft. 

Lernende können die Berufsmaturität (BM) auf verschiedenen Wegen erwerben: 

  • Parallel zu einer drei- oder vierjährigen beruflichen Grundbildung mit eidg. Fähigkeitszeugnis (BM 1); 
  • in einer mindestens einjährigen Ausbildung nach erfolgreichem Abschluss einer beruflichen Grundbildung (BM 2) oder
  • schulunabhängig im Rahmen der eidgenössischen Berufsmaturitätsprüfung (EBMP) nach erfolgreichem Abschluss einer beruflichen Grundbildung.

Die BM kann in fünf Ausrichtungen absolviert werden, welche auf die entsprechenden Fachbereiche der Fachhochschulen zugeschnitten sind. Die Ausrichtungen dienen der Vertiefung und Erweiterung des Wissens und der Kenntnisse im Hinblick auf das Studium in einem mit dem Beruf verwandten Studienbereich der Fachhochschulen.

Im Rahmen des Berufsentwicklungsprozesses ist darauf zu achten, dass der Unterricht an Berufsfachschulen mit BM 1 möglich ist und idealerweise maximal zwei Schultage umfasst. Ist ein hoher Schulanteil geplant, wird zusätzlich ein Umsetzungskonzept erarbeitet. Die Kantone sind in diesem Prozess federführend, da sie die Verantwortung für die Umsetzung des BM-Unterrichts an ihren Berufsfachschulen tragen.

Die Verbundpartner gewährleisten den Besuch des BM-Unterrichts.

Die Verbundpartner sorgen dafür, dass der Besuch der BM für Jugendliche grundsätzlich gewährleistet ist. Mit der BM steht die individuelle Kompetenzerweiterung der Jugendlichen und die Vorbereitung auf ein Studium an einer Fachhochschule im Vordergrund. Die BM bietet zudem eine solide Grundlage für die persönliche Laufbahngestaltung.

Berufsmaturität

Verordnung über die eidgenössische Berufsmaturität (SR 412.103.1)