Die Bildungsverordnung wird durch das SBFI erstellt.
Für das Erstellen der Bildungsverordnung ist das SBFI zuständig.
Die Bildungsverordnung beinhaltet die rechtsetzenden Elemente der betrieblich organisierten Grundbildung. Die Bildungsverordnung wird auf Antrag der Trägerschaft vom SBFI erlassen.
Die grundsätzlichen Inhalte einer Bildungsverordnung sind durch den Leittext definiert. In der Bildungsverordnung wird die Berufsnummer für die berufliche Grundbildung und für jede Fachrichtung festgelegt. Werden Berufe in einem Berufsfeld zusammengeführt, erhält jeder Beruf eine Berufsnummer. Die Bildungsverordnung ist in folgende Abschnitte gegliedert:
- Gegenstand und Dauer
- Ziele und Anforderungen,
- Arbeitssicherheit, Gesundheitsschutz, Umweltschutz und nachhaltige Entwicklung
- Umfang der Bildung an den einzelnen Lernorten und Unterrichtssprache
- Bildungsplan
- fachliche Anforderungen an die Berufsbildnerinnen und Berufsbildner und Höchstzahl der Lernenden im Betrieb
- Lerndokumentation, Bildungsbericht und Leistungsdokumentation
- Qualifikationsverfahren
- Ausweise und Titel
- Qualitätsentwicklung und Organisation
- Schlussbestimmungen
Leittext Bildungsverordnung
Das SBFI folgt beim Erarbeiten einer neuen beruflichen Grundbildung sowie bei einer Revision einer bestehenden Bildungsverordnung dem Leittext für Bildungsverordnungen. Abweichungen vom Leittext sind grundsätzlich möglich, dabei ist jedoch der Gesetzgebungsprozess einzuhalten. Zudem sind Abweichungen zu begründen und mit den Rechtsdiensten des SBFI und der Bundeskanzlei auszuhandeln. Diese Aufgabe übernimmt das SBFI.
Teilrevision
Bei einer Teilrevision wird die bisherige Struktur der Bildungsverordnung beibehalten. Gesetzliche Neuerungen sind jedoch zwingend zu übernehmen. Jede Änderung wird mit einer Fussnote gekennzeichnet.
Übergangsbestimmungen
Bei jeder Revision ist in den Übergangsbestimmungen festzulegen, ob die neuen Regelungen direkt nach Inkraftsetzung oder einlaufend mit den neuen Lernenden in Kraft treten.
Wenn andere Qualifikationsverfahren für eine berufliche Grundbildung durch das SBFI anerkannt sind, müssen zu diesen in den entsprechenden Bildungserlassen Übergangsbestimmungen definiert werden.
Übersetzungen Bildungsverordnung
Die Bildungsverordnung wird durch das SBFI in alle drei Amtssprachen übersetzt. Für die berufsspezifische Fachterminologie ist die Zusammenarbeit mit den Übersetzerinnen und Übersetzern des Bildungsplanes nötig, welche durch die Trägerschaft beauftragt sind.