Parallel zur Anhörung durch die Trägerschaft werden Bildungsverordnung und Bildungsplan zur Qualitätssicherung durch das SBFI kontrolliert:

Das SBFI lässt parallel zur Anhörung der Trägerschaft die Entwürfe intern prüfen.

Die Überprüfung der Bildungsverordnung erfolgt durch die Rechtsdienste der Bundesverwaltung gemeinsam mit Sprachexpertinnen und Sprachexperten. Dabei werden insbesondere die Konsistenz innerhalb der Bildungsverordnung sowie allfällige Abweichungen vom Leittext geprüft. Das SBFI führt die Ämterkonsultation durch, die der Koordination der Departemente, der jeweiligen Bundesämter und der gesetzestechnischen Bereinigung dient.

Die sprachliche Konsistenzprüfung wird für den Bildungsplan von neuen Berufen oder bei Totalrevisionen durchgeführt, bei Bedarf auch bei Teilrevisionen. Sie basiert auf den «Richtlinien des SBFI für die Übersetzung von Bildungsplänen der beruflichen Grundbildung» und stellt sicher, dass der Bildungsplan in den Amtssprachen einem einheitlichen Qualitätsstandard entspricht. Das SBFI sorgt für die Durchführung der sprachlichen Konsistenzprüfung und trägt die Kosten. Wenn Korrekturarbeiten vorgenommen werden müssen, gehen diese zu Lasten der Trägerschaft.