Im Sinne der Verbundpartnerschaft empfiehlt es sich, bei grösseren Revisionen die Entwürfe von Bildungsverordnung und Bildungsplan den Kantonen vorzustellen. Die Trägerschaft erhält dadurch eine breit abgestützte Rückmeldung auf die Änderungsvorschläge. Allfällige Fragen, welche den kantonalen Vollzug betreffen, können so geklärt werden.
Die Kommission Berufsentwicklung der SBBK trifft sich einmal monatlich zu einer Sitzung, wobei sie Delegationen von Kommissionen B&Q empfangen kann. Solche Austausche sind hilfreich bei komplexen Revisionen und sollen frühzeitig im Prozess stattfinden, falls im Prozess Stolpersteine erkannt werden. Die Koordination läuft über die in den Kommissionen B&Q delegierten SBBK-Vertreterinnen und -Vertreter.