Im Sinne der Verbundpartnerschaft empfiehlt es sich, bei grösseren Revisionen die Entwürfe von Bildungsverordnung und Bildungsplan den Kantonen vorzustellen. Die Trägerschaft erhält dadurch eine breit abgestützte Rückmeldung auf die Änderungsvorschläge. Allfällige Fragen, welche den kantonalen Vollzug betreffen, können so geklärt werden.