Die Kommission B&Q überprüft die berufliche Grundbildung alle 5 Jahre auf ihre Aktualität und Qualität.
Die Kommission B&Q führt die in den Bildungsverordnungen festgelegte, periodische 5-Jahres-Überprüfung durch und überprüft die entsprechende berufliche Grundbildung auf Aktualität und Qualität. Der Start der 5-Jahres-Überprüfung richtet sich nach den Bedürfnissen der jeweiligen beruflichen Grundbildung und der Trägerschaft und kann in Absprache mit den Verbundpartnern zeitlich flexibel gestaltet werden.
Die Rückmeldungen der Verbundpartner sind konsolidiert.
Umfrage und Überprüfungsbericht
Jeder Verbundpartner erstellt für die 5-Jahres-Überprüfung aus seiner Sicht eine Rückmeldung, welche innerhalb der Verbundpartner konsolidiert ist und die Anliegen des jeweiligen Verbundpartners abbildet. Die Anliegen werden durch die delegierten Personen in der Kommission B&Q eingebracht und vertreten:
- Die Trägerschaft erfasst mitgeeigneten Umfragen (bspw. Fragebogen oder Workshop) die Erfahrungen aus der Umsetzung der Bildungserlasse in den Lehrbetrieben und überbetrieblichen Kursen. Sie holt die Bedürfnisse der Branche ab und erfragt den Arbeitsmarktbedarf. Daraus leitet sie den Handlungsbedarf ab.
- Die Kantone sammeln die Umsetzungserfahrungen bei der Lehraufsicht, der Prüfungsorganisationen und den Berufsfachschulen und erstellen daraus eine konsolidierte Rückmeldung, welche die kantonalen Anliegen aus dem Vollzug beinhaltet.
- Der Bund verfasst eine Stellungnahme zu Themen der Berufsentwicklung, zu weiteren aktuellen Themen aus der Bundesverwaltung und zu regelungsrelevanten Erkenntnissen.
Der Rahmen für eine Revision ist anhand Gegenstände und Eckwerten abgesteckt.
Diese drei Rückmeldungen der Verbundpartner bilden die Grundlage für den Überprüfungsbericht der Trägerschaft. Darin sind alle Anliegen der Verbundpartner zusammengefasst und so aufgearbeitet, dass die Kommission B&Q sie diskutieren kann. Im Überprüfungsbericht begründet die Kommission B&Q, welche Anliegen weiterverfolgt werden und welche nicht. Die festgelegten Massnahmen werden in Form von Gegenständen und Eckwerten der Revision aufgelistet und legen den Rahmen für die bevorstehende Revision fest.
Einigen sich die Verbundpartner in der Kommission B&Q, wird der Überprüfungsbericht in der Kommission B&Q verabschiedet und den Mitgliedern zugestellt. Die delegierten Personen leiten den Überprüfungsbericht an ihre Organisationen weiter. Die Verbundpartner prüfen den von der Kommission B&Q verabschiedeten Überprüfungsbericht und stellen sicher, dass ihre Anliegen ausreichend berücksichtigt wurden.
Wenn sich die Kommission B&Q nicht einigen kann oder ein Verbundpartner weiterhin einen begründeten Einwand hat, können die Verbundpartner eine Einigungssitzung beim SBFI verlangen. In dieser vom SBFI organisierten Sitzung besprechen die delegierenden Organisationen der Verbundpartner die Einwände und einigen sich auf die Gegenstände und Eckwerte der Revision.
Festlegen des Handlungsbedarf
Die Kommission B&Q legt anhand des Überprüfungsberichts und der definierten Gegenstände und Eckwerte den Handlungsbedarf fest und stellt der Trägerschaft einen entsprechenden Antrag. Folgende Empfehlungen durch die Kommission B&Q sind möglich, wobei die Trägerschaft eine Entscheidung treffen muss:
- Kein Handlungsbedarf.
- Bedarf an Information und Schulung: Es besteht Bedarf an Informations- und Schulungsmassnahmen.
- Bedarf an Anpassung der Ausführungsbestimmungen und weiteren Instrumenten: Das Erarbeiten oder Anpassen von Ausführungsbestimmungen und weiteren Instrumenten zur Sicherstellung und Umsetzung der beruflichen Grundbildung sowie zur Förderung der Qualität in der Bildung ist nötig.
- Teilrevision von Bildungsverordnung und Bildungsplan: Eine Teilrevision ist eine Änderung eines bestehenden Erlasses. Es werden keine wesentlichen Änderungen vorgenommen und die alte Struktur beibehalten. In der Bildungsverordnung sind nur wenige Artikel betroffen und im Bildungsplan nur wenige Inhalte.
- Totalrevision von Bildungsverordnung und Bildungsplan: Bei einer Totalrevision werden wesentliche Änderungen vorgenommen wie zum Beispiel eine neue Berufsbezeichnung oder zentrale formale Anpassungen. Die Totalrevision erfolgt auf Basis des Leittextes für die Bildungsverordnung und der Leitvorlage für den Bildungsplan. Bei einer Veränderung der Lehrdauer, orientieren sich die Verbundpartner an Kriterien, welche in der entsprechenden Checkliste aufgeführt sind.
Projektorganisation
Die Projektorganisation ist abhängig vom Umfang der Revision. Die Projektorganisation ist auf die Bedürfnisse der Trägerschaft sowie die vorhandenen personellen, strukturellen und finanziellen Ressourcen abzustimmen. Die Trägerschaft bestimmt eine Projektleitung und die Kommission B&Q hat die Funktion einer Steuergruppe. Ergänzt wird die Projektorganisation mit einer berufspädagogischen Begleitung mit Arbeitsgruppen sowie zusätzlichen Fachpersonen. Die Mitglieder in den Arbeitsgruppen werden von den jeweiligen Verbundpartnern delegiert. Vertretungen der Berufsfachschulen erfolgen über den Verbundpartner Kantone. Die Inhalte in der Bildungsverordnung und im Bildungsplan wie auch die Umsetzungsinstrumente werden durch bestehende Gremien oder Arbeitsgruppen überarbeitet.
Der Bundesbeitrag wird mittels Pauschale gewährt.
Vor-Ticket Antrag
Mit dem Vor-Ticket-Antrag reicht die Trägerschaft beim SBFI den Überprüfungsbericht mit den Gegenständen und Eckwerten der Revision und die diesbezügliche Stellungnahme der Verbundpartner und den definierten Handlungsbedarf ein. Mit dem Vor-Ticket beantragt die Trägerschaft zudem den Bundesbeitrag mittels finanzieller Pauschale.
Sollte mit den Entwicklungsarbeiten ein aussergewöhnlich hoher Aufwand verbunden sein, kann über die ordentliche Projektförderung beim SBFI ein Gesuch für eine individuelle Projektfinanzierung eingereicht werden.
Entscheid Vor-Ticket
Das SBFI teilt der Trägerschaft den Entscheid schriftlich mit und stellt die Abstimmung unter den Verbundpartnern sicher. Es behält sich vor, mit dem Vor-Ticket ein Vorbehalt zu nennen, welcher von der Trägerschaft in einer definierten Zeit noch zu klären ist.
Das SECO und BAFU kontaktieren die Trägerschaft und bieten Beratung an.
Mit dem Erteilen des Vor-Tickets setzt das SBFI betroffene Bundesämter und Fachstellen über die bevorstehende Revision in Kenntnis. Das SECO und BAFU kontaktieren die Trägerschaft und beraten bei Bedarf zu Fragen zum Jugendarbeitsschutz sowie zur nachhaltigen Nutzung der natürlichen Ressourcen.
Neben der Information der Bundesämter wird im Auftrag des Bundes auch das Zentrum für Berufsentwicklung der EHB über die Erteilung des Vor-Tickets in Kenntnis gesetzt. Dieses kann die Trägerschaften bei den Umsetzungsarbeiten unterstützen.
Die eingereichten Gegenstände und Eckwerte bilden den Rahmen für die Revision. Wird im Laufe der Revision ein Eckwert geändert oder hinzugefügt, ist die Änderung in der Kommission B&Q und wenn nötig in einer weiteren Einigungssitzung mit den Verbundpartnern abzusprechen.