2.1 Gestaltung einer beruflichen Grundbildung
Die berufliche Grundbildung ist geprägt von der Dualität zwischen Theorie und Praxis. Es existieren verschiedene Ausbildungsangebote, die auf die Bedürfnisse des Arbeitsmarktes ausgerichtet sind. Dabei stehen die betrieblich organisierte Grundbildungen im Fokus der Berufsentwicklung.
Eine berufliche Grundbildung dauert zwei, drei oder vier Jahre. Die zweijährige berufliche Grundbildung schliesst mit dem eidgenössischen Berufsattest (EBA) ab. Sie bietet vorwiegend praktisch Begabten die Möglichkeit, einen eidgenössischen Titel zu erlangen und gewährt ihnen Zugang zum lebenslangen Lernen. Die drei- bis vierjährigen beruflichen Grundbildungen schliessen mit dem eidgenössischen Fähigkeitszeugnis (EFZ) ab.
Organisation der Ausbildung
In einer beruflichen Grundbildung sind unterschiedliche Gestaltungsformen für die Regelung von Berufsabschlüssen in einer Bildungsverordnung möglich. Wichtig ist, dass dabei Synergien genutzt und Ressourcen geschont werden. Mögliche Gestaltungsformen sind:
- die Regelung eines Berufsabschlusses;
- das Zusammenführen von beruflichen Grundbildungen zu einem Berufsfeld;
- das Schaffen von Fachrichtungen mit unterschiedlichen Inhalten in der beruflichen Praxis und der Berufsfachschule sowie in den überbetrieblichen Kursen;
- das Schaffen von Schwerpunkten mit unterschiedlichen Inhalten in der beruflichen Praxis und weitgehend gleichen Inhalten in der Berufsfachschule sowie in den überbetrieblichen Kursen; oder
- auf einer bestehenden, verwandten beruflichen Grundbildungaufbauen.
In den Bildungserlassen wird die betrieblich organisierte Grundbildung (BOG) geregelt. Sie findet an den folgenden Lernorten statt:
- Die Bildung in beruflicher Praxis erfolgt im Lehrbetrieb, im Lehrbetriebsverbund oder in anderen zu diesem Zweck anerkannten Institutionen.
- Die schulische Bildung erfolgt in den Berufsfachschulen und teilt sich auf in allgemeinbildenden und berufskundlichen Unterricht sowie Sport.
- Überbetriebliche Kurse dienen der Vermittlung und dem Erwerb grundlegender praktischer Fertigkeiten. Sie ergänzen die Bildung in beruflicher Praxis und die schulische Bildung so weit die zu erlernende Berufstätigkeit dies erfordert.
Die schulisch organisierte Grundbildung (SOG) findet hauptsächlich in einer schulischen Institution statt. Als Teil der Bildung in beruflicher Praxis werden ein Praktikum oder mehrere Praktika organisiert.
Inhalte des Bildungsgangs
Berufliche Qualifikationen in Form von Handlungskompetenzen zu erwerben, gehört zu den wesentlichen Inhalten einer beruflichen Grundbildung.
Über die gesamte Dauer aller beruflichen Grundbildungen werden im allgemeinbildenden Unterricht grundlegende Kompetenzen vermittelt. Diese dienen der Orientierung im persönlichen Kontext und in der Gesellschaft sowie zur Bewältigung von privaten und beruflichen Herausforderungen. Der allgemeinbildende Unterricht umfasst insgesamt bei der zweijährigen 240, bei der dreijährigen 360 und bei der vierjährigen Grundbildung 480 Lektionen. Der Unterricht findet in jedem Lehrjahr statt. Die Inhalte werden im Rahmenlehrplan für den allgemeinbildenden Unterricht in der beruflichen Grundbildung geregelt.
Der Sportunterricht in der beruflichen Grundbildung umfasst je nach Anzahl der Lektionen des allgemeinbildenden und berufskundlichen Unterrichts mindestens 40 bis 80 Lektionen pro Lehrjahr und wird im Rahmenlehrplan für den Sportunterricht in der beruflichen Grundbildung konkretisiert.
Durchlässigkeit
Die Berufsbildung zeichnet sich durch eine hohe Durchlässigkeit aus. Der Grundsatz der Verbundpartner «Kein Abschluss ohne Anschluss» ist dabei zentral:
- Nach erfolgreichem Abschluss einer beruflichen Grundbildung auf Stufe EBA kann eine berufliche Grundbildung auf Stufe EFZ absolviert werden.
- Im Anschluss an eine berufliche Grundbildung auf Stufe EFZ stehen in der höheren Berufsbildung attraktive Berufs- und höhere Fachprüfungen sowie Bildungsgänge der höheren Fachschulen zur Auswahl.
- Mit einer Berufsmaturität steht der Zugang zu den Fachhochschulen
- Über eine Ergänzungsprüfung (Passerelle) ist mit der eidgenössischen Berufsmaturität auch der Zugang zu einer universitären Hochschule möglich.
Anrechnung von Bildungsleistungen
Das Berufsbildungsrecht sieht in allen beruflichen Grundbildungen die Anrechnung von Bildungsleistungen vor. Bereits erbrachte Bildungsleistungen können in der beruflichen Grundbildung zu Dispensationen vom Unterricht, zur Verkürzung der Ausbildungsdauer oder zur Dispensation von Prüfungsteilen führen. Die Kantone beraten die interessierten Personen.