3.2 Qualifikationsprofil
Das Qualifikationsprofil bildet das Fundament jeder beruflichen Grundbildung. Es beschreibt das Berufsbild, definiert die Handlungskompetenzen und legt das Anforderungsniveau fest. Dieser Schritt sorgt dafür, dass die Ausbildung den Anforderungen des Arbeitsmarkts entspricht und zukunftsfähig bleibt. Das Profil wird vom SBFI geprüft und freigegeben, bevor es als Grundlage für die weiteren Bildungserlasse dient.


3.2.1 Aufbau des Qualifikationsprofils
Schweizerischer Gewerbeverband SGV
Das Qualifikationsprofil ist das zentrale Instrument in der beruflichen Grundbildung. Es besteht aus dem Berufsbild, der Übersicht der Handlungskompetenzen und dem Anforderungsniveau. Basierend auf dem Qualifikationsprofil werden Bildungsverordnung und Bildungsplan erstellt. Die im Qualifikationsprofil beschriebenen Handlungskompetenzbereiche bilden zudem die Struktur der Ausbildung (Lektionentafel, überbetriebliche Kurse) und der Qualifikationsverfahren. Das Qualifikationsprofil ist bei einer beruflichen Grundbildung Teil des Bildungsplans.
Ein Berufsbild ist für Jugendliche verständlich und beschreibt den Beruf in kompakter Form.
Berufsbild
Das Berufsbild beschreibt die berufsspezifischen Tätigkeiten und soll auch für Jugendliche verständlich sein. Empfohlen ist ein Umfang von ein bis maximal zwei Seiten. Eine Zusammenfassung des Berufsbildes wird später in die Bildungsverordnung aufgenommen.
Die Übersicht der Handlungskompetenzen dient als Grundlage für die Bildungserlasse.
Übersicht der Handlungskompetenzen
In der Tabelle «Übersicht der Handlungskompetenzen» werden die Handlungskompetenzen nach Bereichen gruppiert und dargestellt. Diese Tabelle dient als Grundlage zur Erarbeitung der Bildungserlasse, der Qualifikationsverfahren und zum Vergleich des Berufes im internationalen Kontext. Die im europäischen Qualifikationsrahmen beschriebenen «Units of Learning Outcomes» entsprechen in der Schweiz den Handlungskompetenzen.
Handlungskompetenzbereiche: Die Handlungskompetenzbereiche gruppieren zusammengehörende Handlungskompetenzen. In der beruflichen Grundbildung dienen sie zusätzlich als Strukturierungseinheit der Ausbildung an den drei Lernorten und der Qualifikationsverfahren.
Handlungskompetenzen: Die Handlungskompetenzen bilden die beruflichen Tätigkeiten ab. Deshalb ist es entscheidend die einzelnen Handlungskompetenzen sorgfältig auszuwählen und so zu formulieren, dass klar beurteilt werden kann, wann sie erfüllt sind. Eine Handlungskompetenz entspricht einem ganzheitlichen Handlungsrepertoire, das erforderlich ist, um berufliche Aufgaben und Tätigkeiten eigeninitiativ, zielorientiert, fachgerecht und flexibel auszuführen. Die drei Lernorte tragen zum Erwerb der Handlungskompetenzen bei.
Anforderungsniveau
Im Qualifikationsprofil ist das Anforderungsniveau einer beruflichen Grundbildung beschrieben. Das Niveau ergibt sich aus den Anforderungen an die Erfüllung der Handlungskompetenzen sowie aus den Anforderungen des allgemeinbildenden Unterrichts.


3.2.2 Entwicklung des Qualifikationsprofils
Schweizerischer Gewerbeverband SGV
Bei der Entwicklung des Qualifikationsprofils ist eine berufspädagogische Begleitung beizuziehen.
Die Entwicklung eines Qualifikationsprofils ist eine anspruchsvolle Aufgabe. Sie verlangt sehr gute Kenntnisse des Berufs, der aktuellen Entwicklungen und ein hohes Geschick im Formulieren des Berufsbilds und der Handlungskompetenzen. Aus diesem Grund empfiehlt das SBFI den Trägerschaften, ab dieser Phase eine berufspädagogische Begleitung beizuziehen.
Ein Qualifikationsprofil wird in folgenden Schritten entwickelt:
- Berufliche Handlungen oder Situationen sammeln und gruppieren.
- Zukunftsfähigkeit des Berufs berücksichtigen: Die berufliche Grundbildung soll auch in Zukunft Bestand haben. Aus diesem Grund sind Zukunftsaussichten und aktuelle Tendenzen zu berücksichtigen.
- Berufsbild erstellen: Anhand der Situationen wird das Berufsbild erstellt und die zentralen Elemente des Berufs beschrieben.
- Handlungskompetenzen formulieren: Die gewählten Handlungskompetenzen sind von zentraler Bedeutung.
Der Entwurf des Qualifikationsprofil wird durch das SBFI geprüft und freigegeben.
Das Qualifikationsprofil spielt eine zentrale Rolle bei der Entwicklung der Bildungserlasse. Aus diesem Grund prüft das SBFI den Entwurf des Qualifikationsprofils sorgfältig und gibt es dann frei, wenn es festgelegten Kriterien entspricht. Anschliessend verabschiedet die Kommission B&Q das Qualifikationsprofil für die weiteren Entwicklungsarbeiten. Dies bietet der Trägerschaft die notwendige Planungssicherheit. Durch diese Vorgehensweise werden Überschneidungen und Gemeinsamkeiten mit anderen Berufen frühzeitig erkannt und die Ausrichtung der weiteren Arbeiten wird klar definiert. Die Arbeiten am Bildungsplan dürfen erst nach Genehmigung durch das SBFI gestartet werden. Während der weiteren Arbeit an der Bildungsverordnung und des Bildungsplans kann das Qualifikationsprofil bei Bedarf weiter verfeinert oder an neue Anforderungen angepasst werden.
Das Qualifikationsprofil ist in der Bildungsverordnung verankert.
Das Qualifikationsprofil mit Berufsbild sowie die Handlungskompetenzbereiche und die Handlungskompetenzen werden in der Bildungsverordnung verankert.
Die detaillierte Ausführung des Anforderungsniveaus erfolgt im Bildungsplan mit den Handlungskompetenzen und der Definition der Bildungsinhalten je Lernort.