3.4 Anhörung

Bevor die neuen Bildungserlasse in Kraft treten, werden sie in einer breiten Anhörung geprüft. Das SBFI holt Stellungnahmen von Kantonen und weiteren Akteuren ein. Die Rückmeldungen werden gemeinsam mit den Verbundpartnern ausgewertet und in einer Bereinigungssitzung in die finalen Dokumente eingearbeitet. So wird sichergestellt, dass die neuen Regelungen breit abgestützt und praxistauglich sind.

Kantone
Ergänzungen und Dokumente der Schweizerischen Berufsbildungsämterkonferenz (SBBK)
Dachorganisationen der Arbeitswelt
Schweizerischer Arbeitgeberverband SAV
Schweizerischer Gewerbeverband SGV

Die Anhörung durch die Trägerschaft in der Branche stellt die Akzeptanz bei den Unternehmen sicher.

Nach dem positiven Ticketentscheid führt das SBFI bei den Kantonen und interessierten Kreisen eine Anhörung durch. Je nach Relevanz der Änderungen der Revision dauert die Anhörung 1-3 Monate, bei einer neuen beruflichen Grundbildung in jedem Fall drei Monate.

Das SBFI informiert mit einem Kreisschreiben über die Dauer und die spezifischen Inhalte der Anhörung. Die Anhörungsunterlagen sowie das Formular für die Stellungnahmen werden auf der Webseite des SBFI aufgeschaltet.

Kantone
Ergänzungen und Dokumente der Schweizerischen Berufsbildungsämterkonferenz (SBBK)
Dachorganisationen der Arbeitswelt
Schweizerischer Arbeitgeberverband SAV
Schweizerischer Gewerbeverband SGV

Das SBFI sammelt alle Rückmeldungen, eine Bereinigung in der Kommission B&Q findet anschliessend statt.

Die Rückmeldungen aus der Anhörung werden vom SBFI gesammelt und ausgewertet. Es empfiehlt sich, vor der Bereinigungssitzung der Kommission B&Q, einen ersten Austausch zwischen der Trägerschaft, den Kantonsvertreterinnen und -vertretern und dem SBFI einzuplanen. Dieser Zwischenschritt dient dazu, die Rückmeldungen zu bündeln und erste Schlüsse daraus ziehen zu können. 

An der Bereinigungssitzung mit den Verbundpartnern in der Kommission B&Q werden alle Rückmeldungen offengelegt und letzte Differenzen bereinigt. Diese Bereinigung erfolgt verbundpartnerschaftlich. Die Bildungsverordnung und Bildungsplan werden anschliessend bei Bedarf noch einmal angepasst und nachübersetzt.